Flugvorbereitung/Flugpläne & NOTAMs
Flugpläne & NOTAMs

Dieser erste Abschnitt über Flugpläne befasst sich vorwiegend mit VFR-Flugplänen. Zu IFR-Flugplänen siehe den Abschnitt „IFR in Frankreich“.

Grundsätzlich gibt es für die Aufgabe von Flugplänen und damit zusammenhängenden Aufgaben in Frankreich natürlich einen AIS, welcher in Frankreich "SIA" heißt ("Service de L'Information Aeronautique"). Dieser war früher dezentral organsiert, d.h. es gab regional zuständige Büros, welche in Frankreich als BRIA (Bureau Régional d'Information Aeronautique) bezeichnet wurden.

Seit Jahren wurde diese Dienste allerdings Stück für Stück zentralisiert. Übrig geblieben ist seit 2022 praktisch nur noch das von Bordeaux, welches daher nun auch als BNIA (Bureau National d'Information Aeronautique) bezeichnet wird (es gibt sonst nur noch für Korsika ein weiteres Büro in Ajaccio).

Die einheitliches Telefonnummer (funktioniert nur bei Inlandsanrufen) hierfür lautet:

+33 (0)156 301 301

Hier kommt zunächst eine Bandansage, die zunächst fragt, ob man auf französisch fortfahren will (1 drücken) oder auf Englisch (2 drücken). Dann folgt die Abfrage, ob man aus dem Departement anruft, welcher das System als Standort ermittelt hat. In der Regel kann man das bestätigen und wird dann mit einer Person verbunden.

Alternativ kann man (wenn man auf dem französischen Festland ist) auch folgende Nummer anrufen, dann landet man direkt in Bordeaux:

+33 (0)5 57 92 60 84

Email-Adresse: bnia.bordeaux@aviation-civile.gouv.fr

Siehe auch:

Homepage des SIA (dort in der blauen Menüleiste auf "Préparation de vol" und dann "Assistance BRIA" klicken). (Man kann die Seite auch auf Englisch umschalten; danach kann man dann auf "Preflight Briefing" und dann auf "ARO Assistance" klicken.

Die Leute bei den BRIAs sprechen mittlerweile durchweg recht passables Englisch. Mit der o.g. Telefonnummer kann man nach der Landung auch Flugpläne schließen, was, da es in Frankreich keine Flugleiter gibt, häufig notwendig ist.

Flugplanpflichten

Für jeden genzüberschreitenden Flug fordert Frankreich nach wie vor die Aufgabe eines Flugplans. Außerdem sind auch Inlandsflüge, welche aber außerhalb der Gleitdistanz von Land führen (z.B. vom Festland nach Korsika, und wohl auch auf die Île d'Yeu) ebenfalls flugplanpflichtig. Bei Flügen auf die Inseln Belle Île, Oléron und Ouessant kann man ggf. darauf verzichten. Außerdem sind VFR-Nachflüge außerhalb der Flugplatzumgebung flugplanpflichtig. Manche Leute sagen auch, dass es bei längeren Überlandflügen deshalb Sinn macht, freiwillig einen Flugplan zu machen, weil man es dann einfacher mit der ATC-Kommunikation und den Freigaben hat. Ich kann das nur bedingt besätigen (ATC ist, da wo es geht, auch ohne Flugplan sehr kooperativ).

WICHTIG: VFR-Flugpläne müssen in Frankreich mindestens 60 Minuten vor EOBT aufgegeben werden. Das sieht der französische AIS ("BRIA") aber nicht ganu so streng. Skydemon erlaubt auch die Aufgabe von Flugplänen, deren EOBT weniger als 60 Minuten in der Zukunft liegt. Bei IFR gibt es de facto keinerlei Einschränkung.

Für "normale" VFR-Inlandsflüge am Tage gibt es grundsätzlich keine Flugplanpflicht, auch an den großen Flughäfen nicht. Für IFR-Flüge (auch komplett im unkontrollierten Luftraum) ist die Aufgabe eines Flugplans immer Pflicht. Das selbe gilt für die allermeisten VFR-Nachtflüge.

Wenn man lediglich für einen Teilabschnitt des Flugs einen Luftraum Charlie oder Delta in Anspruch nimmt, also entweder eine TMA durchkreuzt oder an einem Platz innerhalb einer CTR startet oder landet, dann braucht man zwar formal gesehen auch einen Flugplan, dieser kann dann allerdings ein "abbreviated flightplan" gemäß SERA sein, sprich in der Praxis braucht man keinen vor dem Flug aufgegebenen Flugplan, sondern es reicht das Erbeten einer Freigabe per Funk (wie in Deutschland).

Auch für Flüge zwischen Frankreich und den Kanalinseln ist - obwohl letztere innerhalb der Brest FIR liegen - stets ein Flugplan aufzugeben - es ist ja ein internationaler Flug. Auch die zu fliegenden Routen hierfür in der AIP, Abschnitt ENR 1.2, vorgegeben.

Ausfüllen des Flugplans

Das anzuwendende Format ist ICAO-Standard. Einen französischen Vordruck habe ich mal bei den Downloads hinterlegt, obwohl man diesen heutzutage eigentlich nicht mehr braucht.

Folgende Details dazu:

Route: Mindestens alle 30 Minuten Flugzeit soll ein Wegpunkt angegeben werden. Dieses sollten keine geographischen Orte oder Flugplatzkennungen sein. Es sollten stattdessen entweder Navigationsanlagen, Distance- und Radial-Angaben von Navigationsanlagen, fünfstellige ATS-Waypoints oder Koordinaten sein - jeweils durch ein "DCT" getrennt. In der Praxis empfehle ich, die fünfstelligen ATS Waypoints (machmal fälschlicherweise auch als "IFR-Waypoints" oder gar als "Intersections" bezeichnet) zu verwenden, oder, wo es von der Route her passt, VORs. Wenn gar nichts passt, dann Koordinaten.

In Feld 15 (Route) muss der Grenzüberflugpunkt in Richtung Frankreich vorhanden sein und in Feld 18 (Remarks) hinter der Gruppe "EET/" der Estimate für die Flugzeit bis zu diesem Punkt. Es sei hier außerdem noch mal erwähnt, dass man sich in Frankreich zum bei Einflug (VFR) in den französischen Luftraum beim FIS zu melden hat (Deutschland besteht hierauf z.B. nicht). Details hierzu gibt es in der AIP, Abschnitt ENR 1.2.

Notfall-Equipment: Bei Flügen über Wasser sind mindestens Schwimmwesten vorgeschrieben (und natürlich auch sinnvoll). Daher im Flugplan die entsprechende Angabe nicht vergessen. Bei größeren Distanzen über das Wasser ist auch ein Raft vorgeschrieben.

Besonderheit bei VFR-Cross-Channel-Flügen sowie Flügen zwischen dem Festland und Korsika: hier müssen die Routen entlang festgelegter Punkte geplant werden (im Fluge sind dann mit Zustimmung von ATC aber auch Abweichungen möglich). Siehe AIP, ENR 1.2.

Flugplanaufgabe vor Ort

Grundsätzlich müssen VFR-Flugpläne laut SERA 60 Minuten vor EOBT aufgegeben werden. In der Praxis funktionieren aber auch etwas geringere Vorlaufzeiten. Man sollte aber nicht nur 10 oder 15 Minuten Vorlauf geben. Die französischen BRIAs sperren sich manchmal, wenn sie solche FPLs erhalten. Und auch wenn nicht: man läuft dann das Risiko, im Flugzeug zu sitzen, anzulassen, und der Turm oder der AFIS hat dann den Plan noch nicht, weil er schlicht vom BRIA noch nicht bearbeitet und verteilt wurde. Skydemon erlaubt keine Aufgabe von Flugplänen mit weniger als 60 Minuten Vorlauf.

Die Aufgabe geschieht in Frankreich klassisch durch einen Anruf direkt beim zuständigen BRIA (siehe oben). Außerdem erlaubt der französische SIA schon seit vielen Jahren auch die Online-Aufgabe von Flugplänen. Hierzu gab es jahrelang eines Portal, welches den schönen Namen "OLIVIA" hatte. Dieses wurde nun Ende 2022 endgültig von seiner Nachfolgerin abgelöst, die sich "SOFIA" nennt.

https://sofia-briefing.aviation-civile.gouv.fr/sofia/pages/homepage.html 

Dort (es kann auch auf Englisch eingestellt werden) kann man Flugpläne aufgeben und natürlich auch Änderungen an seinen Flugplänen vornehmen. Dies alles gilt allerdings nur für Flüge innerhalb Frankreichs oder bei internationalen Flügen mit Start in Frankreich. Außerdem muss man sich zunächst registrieren (geht schnell) und sein Flugzeugprofil hinterlegen.

Natürlich kann man seine Pläne auch über Flugplanungsdrittanbieter, wie z.B. Rocketroute, Foreflight, Autorouter, Eurofpl oder Skydemon aufgeben. Das ist meist deutlich komfortabler; denn dank dieser Services braucht man sich nur nicht mehr zu fragen, wo oder bei wem man seinen Flugplan aufgeben kann, etc. - eine große Erleichterung und Zeiteinsparung auf Reisen. Ich persönlich habe nur beste Erfahrungen mit der Aufgabe von Plänen via Skydemon gemacht.

Das Online-Portal der DFS kann für im Ausland startende Flüge ebenfalls verwendet werden. Die DFS macht dann allerdings nichts anderes, als den Plan an das zuständige französische BRIA-Büro weiterzureichen, welches auch dann für die Prüfung und die Durchadressierung zuständig ist. Wenn man gerade mal die BRIA-Kontaktdaten nicht zur Hand hat (oder sich nicht mit OLIVIA anfreunden will) ist das eine Möglichkeit. Wegen der zusätzlichen Weiterleitung sollten man dann den Flugplan aber nicht allzu kurzfristig aufgeben.

Sobald ersichtlich wird, dass Sie die in Ihrem VFR-Flugplan eingetragene EOBT um mehr als 30 Minuten überschreiten werden, müssen Sie eine Delay-Message abgeben, ansonsten müssen Sie im schlimmsten Fall damit rechnen, dass der Flugplan im Papierkorb landet.

Maximal können Flugpläne 144 Stunden vor der EOBT aufgegeben werden (gegebenenfalls auf keinen Fall den DOF-Indicator vergessen!). Soweit die Theorie. In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, Flugpläne mit Abflug in Frankreich nicht mehr als 24 Stunden vor EOBT aufzugeben.

Der KNACKPUNKT aber bleibt: der französische AIS ist die Schwachstelle des ganzen Systems. Man darf sich diesen nicht wie den sehr effizienten und zuverlässigen deutschen AIS vorstellen. Besonders schlimm ist es immer wieder im Hochsommer (August), weil dann urlaubsbedingt auch noch Personalmangel herrscht. Leider gehen immer wieder VFR-Flugpläne "verloren". In der Regel, weil der AIS den Plan komplett verschlampt oder vergessen hat, oder weil die Adressierung an die betroffenen Stellen nicht richtig vorgenommen wurde. Schützen kann man sich auf zweierlei Weise davor: 1. vor dem Start beim Turm / AFIS anrufen und fragen, ob der Flugplan auch vorliegt (bei Starts von Plätzen ohne ATS sollte beim zuständigen BRIA anrufen und fragen, ob der Plan erhalten und verteilt wurde). 2. kann man davon ausgehen, dass bei Aufgabe direkt beim BRIA (via Telefon) weniger risikoreich ist. Die Aufgabe über Skydemon etc. ist grundsätzlch etwas problematischer, schlicht weil die Gefahr besteht, dass der Plan eben beim AIS (in deren Software-System) unbearbeitet liegen bleiben könnte. Dennoch - wie gesagt - habe ich in den letzten Jahren nur gute Erfahrungen damit gemacht.

Öffnen und Schließen von Flugplänen

Zunächst zum Öffnen der Flugpläne (hier wird im Englischen das Wort "activate" und nicht: "open" verwendet): Wenn man in Frankreich von einem Flugplatz mit ATS-Stelle (also einem solchen mit aktivem "Tower" oder aktivem "AFIS") startet, wird der Flugplan von dieser ATSU automatisch geöffnet. Wenn man aber von einem Platz ohne aktivem ATS startet, muss man dies selbst nach dem Start per Funk über die regional zuständige ATC- oder FIS-Stelle machen. Soweit alles nicht viel anders als in Deutschland.

Nun zum Schließen der Flugpläne: Auch hier gilt, dass diese automatisch geschlossen werden, insofern man man auf dem Platz mit aktiver ATS-Stelle (also wie gesagt: auch im Fall nur eines "AFIS") landet.

Wenn man aber auf einem anderen Platz (ohne in Betrieb befindliche ATS-Stelle) landet, ist es so, dass natürlich erstmal niemand den Flugplan schließt. In diesem Fall muss man den Flugplan nach der Landung telefonisch schließen (ein Schließen noch im Fluge bei ATC/FIS wird in Frankreich nur bei reinen Inlandsflügen zugelassen). Und zwar bekommt man entweder vom Lotsen bevor man dessen Frequenz verlässt eine Telefonnummer genannt (meist ist die eigene Nummer der entsprechenden ATC-Stelle) oder man schließt den Flugplan durch einen Anruf direkt beim BRIA, und zwar wiederum unter der Nummer:

+33 (0)156301301 (siehe dazu die Hinweise weiter oben)

oder der

+33 (0)5 57 92 60 84 (nur Festland)

Also: bitte unbedingt daran denken, den Flugplan zu schließen! Egal, wie euphorisch man nach der Landung nach einem schönen Flug ist oder wie geschafft man ist - als allererstes: Flugplan schließen! Es gibt eben in Frankreich meist nicht das Sicherheitsnetz in Form des "Flugleiters", der im Zweifel vom AIS telefonisch erreicht werden kann und dann die Ankunft bestätigt. Und für den Fall, dass Sie es doch mal vergessen sollten: geben Sie unbedingt im Flugplan ihre Handynummer an! Aber auch das hilft nur, wenn es eingeschaltet ist!

Und: Falls man auf einem anderem als seinem geplanten Zielflugplatz (mit ATS-Stelle) gelandet ist, ist unbedingt das BRIA darüber zu informieren, da natürlich der geplante Zielflugplatz aufgrund der Flugplans mit dem Flugzeug rechnet und sonst früher oder später SAR auslösen wird. Wenn der angeflogene Ausweichsplatz eine ATS-Stelle hat, kann man diese natürlich darum bitten, die Ausweichlandung mitzuteilen.

NOTAMs

Das Einholen der (sowohl airport- als auch FIR-bezogenen) NOTAMs ist eigentlich ohnehin ein Pflichtelement jeder Flugvorbereitung. Umso wichtiger ist dies, wenn man auf größerer Flugreise ist, wo Überraschungen (kein Sprit, Flugplatz geschlossen, etc.) umso ärgerlicher sein können. Dazu kommen in Frankreich die vielen zeitlich variablen Flugbeschränkungsgebiete.

Besonders wichtig ist es bei jedem NOTAM-Briefing, keine falschen Filter-Einstellungen zu haben, wodurch z.B. NOTAMs, die älter als 90 Tage sind, ausgeblendet werden.

Auch für die NOTAMs ist in Frankreich natürlich der SIA, also der französische AIS der Ansprechpartner. Selbiges gilt zur Abfrage der aktiven Tiefflugstrecken. Auch hierfür fungiert das oben genannte "SOFIA-Portal:

https://sofia-briefing.aviation-civile.gouv.fr/sofia/pages/homepage.html 

Rein für NOTAMs braicht man keinen Login.

Natürlich kann man auch hierzu sein jeweiliges Lieblings-Flugplanungsprogramm verwenden.

Allerdings: bei Privatflugplätzen und UL-Geländen muss man sich natürlich direkt beim Platzbetreiber erkundigen, da diese ja nicht in der AIP geführt sind und es deshalb auch keine NOTAMs dafür gibt.

Bei den NOTAMs sollte man aber keinesfalls die routenbezogenen NOTAMs (die unter der Kennung der entsprechenden FIR veröffentlicht werden) vergessen. Insbesondere gilt das wegen der in Frankreich so zahlreichen temporär eingerichteten, beschränkten Lufträume, sowie um Informationen über die Aktivität der "regulären" Flugbeschränkungsgebiete zu erhalten.

Oft wird in NOTAMs auf AIP SUPs (und gelegentlich auch auf AICs) verwiesen, wo das NOTAM dann näher erläutert wird und häufig auch eine kleine Karte zur Verfügung gestellt wird. Diese SUPs sind ebenfalls mit wenigen Klicks auf der Homepage des SIA einsehbar. Alle AIP-Inhalte sind sowohl auf Französisch, als auch auf English verfügbar.


© Philipp Tiemann